{"id":28300,"date":"2025-10-08T10:05:44","date_gmt":"2025-10-08T08:05:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sealteq.nl\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/"},"modified":"2026-04-07T12:53:07","modified_gmt":"2026-04-07T10:53:07","slug":"allgemeine-bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sealteq.nl\/de\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der SealteQ | Group B.V. und ihrer Tochtergesellschaften<\/strong><\/p>\n<p><strong>Artikel 1 &#8211; Definitionen<\/strong><\/p>\n<p>In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehend angegebenen Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben;<br \/>\n<strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong>: diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von SealteQ.<br \/>\n<strong>Kunde<\/strong>: jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, mit der SealteQ einen Vertrag abschlie\u00dft oder der SealteQ ein Angebot unterbreitet.<br \/>\n<strong>Vertrag<\/strong>: der Vertrag zwischen SealteQ und dem Kunden.<br \/>\nPartei\/Parteien: SealteQ und\/oder der Auftraggeber.<br \/>\nSealteQ: SealteQ\u2502Group B.V. und die zu dieser Gruppe geh\u00f6renden Gesellschaften, darunter unter anderem SealteQ Noord B.V., SealteQ West B.V., SealteQ Heerenveen B.V., SealteQ Ivacon B.V., Waterproofing SLS B.V., SealteQ Oost B.V., SealteQ Zuid B.V. , Balm B.V.; je nachdem, mit wem der Vertrag geschlossen wird.<br \/>\n<strong>Die Arbeit<\/strong>: die Summe der zwischen SealteQ und dem Kunden vereinbarten Arbeit und der von SealteQ in diesem Zusammenhang gelieferten Materialien und Ressourcen.<br \/>\n<strong>Vermietung<\/strong>: die Bereitstellung von Material oder Ausr\u00fcstung durch SealteQ an den Kunden gegen Bezahlung gem\u00e4\u00df der Vereinbarung, ohne dass andere Arbeiten und\/oder Dienstleistungen von SealteQ erbracht werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 2 &#8211; Anwendbarkeit<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.1 <\/strong>F\u00fcr alle Angebote und\/oder Kostenvoranschl\u00e4ge und alle Vertr\u00e4ge zwischen SealteQ und seinem Kunden gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Der Kunde, mit dem einmal ein Vertrag auf der Grundlage der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen geschlossen wurde, erkl\u00e4rt sich mit deren Anwendbarkeit auf zuk\u00fcnftige und\/oder Folgevertr\u00e4ge mit\/von SealteQ einverstanden.<br \/>\n<strong>2.2 <\/strong>Vom Kunden verwendete allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen und andere (von den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende) Bestimmungen werden von SealteQ ausdr\u00fccklich zur\u00fcckgewiesen, auch wenn in Angeboten, Rechnungen und\/oder auf Briefpapier auf sie Bezug genommen wird oder wenn die genannten Bedingungen im Rahmen eines fr\u00fcheren Rechtsverh\u00e4ltnisses akzeptiert wurden, es sei denn, sie wurden von SealteQ ausdr\u00fccklich schriftlich akzeptiert. Infolgedessen kann der Kunde gegen\u00fcber SealteQ keinerlei Rechte in Bezug auf die von ihm angewandten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen geltend machen.<br \/>\n<strong>2.3 <\/strong>Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unverbindlich sein, so ber\u00fchrt dies nicht die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des \u00fcbrigen Teils der betreffenden Bestimmung.<br \/>\n<strong>2.4 <\/strong>SealteQ hat das Recht, diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einseitig zu \u00e4ndern. Die \u00c4nderungen gelten auch f\u00fcr bereits geschlossene Vertr\u00e4ge. \u00c4nderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail angek\u00fcndigt und treten drei\u00dfig (30) Tage nach der Ank\u00fcndigung in Kraft, es sei denn, bei der Ank\u00fcndigung wird ein anderes Datum mitgeteilt.<br \/>\n<strong>2.5 <\/strong>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erstrecken sich auch auf Dritte, die von SealteQ f\u00fcr die (Erf\u00fcllung) des Vertrags eingeschaltet werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 3 &#8211; Angebote, Ausschreibungen und Vereinbarungen  <\/strong><\/p>\n<p> <strong>3.1<\/strong> Alle Angebote von SealteQ, in welcher Form auch immer, sind freibleibend und gelten, sofern in dem Angebot nichts anderes angegeben ist. Die Angebote von SealteQ d\u00fcrfen ohne Genehmigung von SealteQ weder vervielf\u00e4ltigt noch Dritten zur Einsicht gegeben werden. SealteQ ist jederzeit berechtigt, die Kosten ihres Angebots\/ihrer Offerte dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. <strong>3.2<\/strong> Das\/die Angebot(e) und\/oder die Offerte(n) ist\/sind datiert und gilt\/gelten ab diesem Tag f\u00fcr 30 Tage. SealteQ ist nicht an die G\u00fcltigkeitsdauer des\/der Angebots\/Angebote und\/oder der Offerte(n) gebunden, sodass sie ihr\/ihre Angebot(e) und ihre Offerte(n) jederzeit widerrufen kann. Nach Annahme des\/der Angebots\/Angebote und\/oder der Offerte(n) von SealteQ, unabh\u00e4ngig davon, ob dies innerhalb der Frist von 30<br \/>\n<strong>3.3<\/strong> Vertr\u00e4ge (sowie deren \u00c4nderungen) kommen durch eine schriftliche oder elektronische Best\u00e4tigung von SealteQ und\/oder durch die Annahme des Angebots\/der Angebote durch den Kunden zustande, es sei denn, SealteQ widerruft das Angebot\/die Angebote unmittelbar nach dessen\/deren Annahme durch den Kunden. Au\u00dferdem kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass SealteQ einen vom Kunden erteilten Auftrag ganz oder teilweise ohne vorherige Best\u00e4tigung ausf\u00fchrt. In diesem Fall tr\u00e4gt der Kunde immer das Risiko f\u00fcr die Erf\u00fcllung des (m\u00f6glicherweise mehrfach auslegbaren) Vertrags und die daraus resultierende fehlerhafte Ausf\u00fchrung der Arbeiten oder Lieferungen.<br \/>\n<strong>3.4<\/strong> Bei Vertr\u00e4gen, f\u00fcr die je nach Art und Umfang kein Angebot\/keine Offerte und\/oder keine Auftragsbest\u00e4tigung versandt wird, wird davon ausgegangen, dass die Rechnung den Vertrag korrekt und vollst\u00e4ndig wiedergibt, vorbehaltlich schriftlicher Reklamationen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum.<br \/>\n<strong>3.5<\/strong> Alle Angebote von SealteQ basieren auf den vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen, der Situation, einschlie\u00dflich des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins von Gegenst\u00e4nden, wie sie vom Kunden bei der Aufnahme, Inspektion oder Angabe des (Ortes der) auszuf\u00fchrenden Aktivit\u00e4ten oder Lieferungen beschrieben und\/oder visuell angetroffen wurden.<br \/>\n<strong>3.6<\/strong> Zeichnungen, technische Beschreibungen, Entw\u00fcrfe und Berechnungen, die von SealteQ oder in seinem Auftrag erstellt wurden, bleiben Eigentum von SealteQ. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zur Verf\u00fcgung gestellt oder gezeigt werden, um ein vergleichbares Angebot zu erhalten. Sie d\u00fcrfen auch nicht kopiert oder anderweitig vervielf\u00e4ltigt werden. Wenn keine Anweisung erteilt wird, m\u00fcssen die genannten Dokumente innerhalb von 14 Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung durch SealteQ auf Kosten des Kunden an SealteQ zur\u00fcckgegeben werden.<br \/>\n<strong>3.7<\/strong> Jeder Vertrag wird unter der aufl\u00f6senden Bedingung geschlossen, dass der Kunde &#8211; nach dem alleinigen Ermessen von SealteQ &#8211; f\u00fcr die finanzielle Erf\u00fcllung des Vertrages ausreichend kreditw\u00fcrdig zu sein scheint. Falls gew\u00fcnscht, kann SealteQ vom Kunden eine unwiderrufliche Bankgarantie ohne Einschr\u00e4nkungen \u00fcber einen von SealteQ zu bestimmenden Betrag verlangen, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.<br \/>\n<strong>3.8<\/strong> Wenn ein Vertrag mit zwei oder mehreren Kunden geschlossen wird, haften diese gesamtschuldnerisch und SealteQ hat das Recht, gegen jeden von ihnen f\u00fcr die Gesamtheit der<\/p>\n<p><strong>Artikel 4 &#8211; Verg\u00fctungen und Kosten<\/strong><\/p>\n<p><strong>4.1<\/strong> SealteQ hat Anspruch auf die vollst\u00e4ndig vereinbarte Verg\u00fctung, die sich um die Kosten erh\u00f6ht, die SealteQ im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung des Vertrags entstehen. Die Kosten im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Vertrags gelten als nicht in der Verg\u00fctung enthalten, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.<br \/>\n<strong>4.2<\/strong> Das Honorar ist die finanzielle Gegenleistung des Auftraggebers f\u00fcr die von SealteQ im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Vertrags geleisteten Arbeiten oder Lieferungen. Auslagen sind alle anderen Kosten, die nicht die Verg\u00fctung f\u00fcr die eigentliche Ausf\u00fchrung der Arbeit betreffen, aber (indirekt) damit zusammenh\u00e4ngen, wie (unter anderem, aber nicht ausschlie\u00dflich) Reise- und Unterbringungskosten, (Vervielf\u00e4ltigungs-)Kosten f\u00fcr Dokumente, Fotos und Modelle, Grundbuch-, \u00dcbersetzungs- und Anwaltsgeb\u00fchren und andere Auslagen.<br \/>\n<strong>4.3<\/strong> SealteQ ist immer berechtigt, dem Kunden die Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist unter keinen Umst\u00e4nden berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf diese Kosten auszusetzen und\/oder zu verrechnen. <\/p>\n<p><strong>Artikel 5 &#8211; Preise, \u00c4nderungen und zus\u00e4tzliche Arbeiten<\/strong><\/p>\n<p><strong>5.1<\/strong> Alle im Angebot von SealteQ genannten Preise sind in Euro (\u20ac) und brutto angegeben, exklusive Steuern und\/oder Abgaben (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer und Import- und Exportz\u00f6llen) und Umweltabgaben, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben und\/oder vereinbart.<br \/>\n<strong>5.2<\/strong> Die Preise und sonstigen Bedingungen richten sich nach Art und Umfang der zu liefernden\/auszuf\u00fchrenden Waren, Dienstleistungen und\/oder Arbeiten, wie im Angebot beschrieben. Teilauftr\u00e4ge berechtigen SealteQ, die im Angebot genannten Preise und Bedingungen zu \u00e4ndern.<br \/>\n<strong>5.3<\/strong> Wenn kein Festpreis vereinbart wurde, wird der Preis auf der Grundlage der tats\u00e4chlich aufgewendeten Stunden oder Teile davon bestimmt. Der Preis f\u00fcr die Waren wird auf der Grundlage der von SealteQ in der Preisliste zum Datum des Vertrags festgelegten Preise bestimmt. Der Stundenpreis wird gem\u00e4\u00df den \u00fcblichen Stundens\u00e4tzen von SealteQ berechnet, die f\u00fcr den Zeitraum gelten, in dem die Arbeiten ausgef\u00fchrt werden, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.<br \/>\n<strong>5.4<\/strong> SealteQ ist berechtigt, den Preis im Falle einer Preiserh\u00f6hung kostenbestimmender Elemente nach dem Angebot und\/oder Kostenvoranschlag und\/oder zwischen dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags und seiner vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung und unabh\u00e4ngig von ihrer Vorhersehbarkeit zu erh\u00f6hen. Zu den kostenbestimmenden Elementen geh\u00f6ren unter anderem Kostenerh\u00f6hungen, die sich aus Erh\u00f6hungen oder \u00c4nderungen von L\u00f6hnen, Abgaben, Steuern, Z\u00f6llen, Geb\u00fchren, Frachten, Abgaben, Rohstoff- und Energiepreisen ergeben, sowie \u00c4nderungen der Wechselkurse, Erh\u00f6hungen der von Lieferanten berechneten Kosten oder \u00c4nderungen der Gesetzgebung. Eine solche Preiserh\u00f6hung berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag aufzul\u00f6sen. Die Preiserh\u00f6hung gilt f\u00fcr die Teile des Vertrages, die noch nicht erf\u00fcllt wurden.<br \/>\n<strong>5.5<\/strong> SealteQ ist berechtigt, auch ohne Benachrichtigung oder R\u00fccksprache mit dem Kunden, aber immer unter Beachtung der Anforderungen der Angemessenheit und Fairness, Waren auszutauschen und\/oder \u00c4nderungen an den vereinbarten T\u00e4tigkeiten oder Lieferungen vorzunehmen oder zus\u00e4tzliche Arbeiten auszuf\u00fchren, wenn sie dies f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und professionelle Ausf\u00fchrung des Vertrags f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt oder wenn dies aufgrund neuer oder ge\u00e4nderter (staatlicher) Vorschriften notwendig ist.<br \/>\n<strong>5.6<\/strong> SealteQ ist berechtigt, zus\u00e4tzliche Arbeiten, die sie ausgef\u00fchrt hat, gesondert in Rechnung zu stellen. Als zus\u00e4tzliche Arbeit gilt alles, was von SealteQ \u00fcber die im Vertrag und\/oder in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich festgelegten Mengen und\/oder T\u00e4tigkeiten hinaus geliefert, montiert und\/oder ausgef\u00fchrt wird.<br \/>\n<strong>5.7<\/strong> \u00c4nderungen des Vertrags oder der Ausf\u00fchrungsbedingungen werden &#8211; au\u00dfer in dringenden F\u00e4llen &#8211; schriftlich oder elektronisch vereinbart. Das Fehlen eines schriftlichen oder elektronischen Auftrags ber\u00fchrt nicht die Anspr\u00fcche von SealteQ auf Abrechnung von Mehr- und Minderarbeit oder auf gesonderte Berechnung von Mehrarbeit gem\u00e4\u00df dem vorigen Absatz.<br \/>\n<strong>5.8<\/strong> Sofern nicht anders vereinbart, werden Minderleistungen von SealteQ mit der Schlussrechnung beglichen.<br \/>\n<strong>5.9<\/strong> Wenn aus der Schlussrechnung hervorgeht, dass der Gesamtbetrag der reduzierten Arbeiten den Gesamtbetrag der zus\u00e4tzlichen Arbeiten \u00fcbersteigt, hat SealteQ Anspruch auf einen Betrag in H\u00f6he von 10 % der Differenz dieser Summen.<br \/>\n<strong>5.10<\/strong> Muster und Ansichtsexemplare k\u00f6nnen von SealteQ in Rechnung gestellt werden, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde. Muster und Ansichtsexemplare, die nicht auf Wunsch des Auftraggebers hergestellt wurden, k\u00f6nnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt kostenlos zur\u00fcckgeschickt werden. Die Lieferkosten sowie die Kosten f\u00fcr die Herstellung und die R\u00fccksendung gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Auf Wunsch des Auftraggebers hergestellte Muster und Ansichtsexemplare k\u00f6nnen niemals zur\u00fcckgegeben werden.   <\/p>\n<p><strong>Artikel 6 &#8211; Zahlung<\/strong><\/p>\n<p><strong>6.1<\/strong> Zahlungen m\u00fcssen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist erfolgen, in jedem Fall aber vierzehn Tage nach dem Rechnungsdatum, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart; andernfalls ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist. Bei Lieferung m\u00fcssen alle eingereichten Terminrechnungen und Rechnungen f\u00fcr die vereinbarten zus\u00e4tzlichen Arbeiten bezahlt werden.<br \/>\n<strong>6.2<\/strong> Wenn der Kunde einen von ihm geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, sind ab dem F\u00e4lligkeitsdatum der Rechnung bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Zinsen in H\u00f6he von 1 % pro Monat auf den (Rechnungs-)Betrag zu zahlen.<br \/>\n<strong>6.3<\/strong> Alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung einer Forderung gegen den Kunden gehen zu Lasten des Kunden, ohne dass SealteQ dies ank\u00fcndigen muss. Die au\u00dfergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des\/der Rechnungsbetr\u00e4ge(s), mit einem Mindestbetrag von 750 \u20ac.<br \/>\n<strong>6.4<\/strong> Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, wird SealteQ dem Kunden jeweils bei oder nach Eintritt eines Zahlungsziels die entsprechende Ratenrechnung zusenden. Die vom Kunden an SealteQ zu zahlende Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.<br \/>\n<strong>6.5<\/strong> SealteQ ist jederzeit berechtigt, vom Kunden vor (der Ausf\u00fchrung) des Vertrags eine Vorauszahlung und\/oder eine Sicherheit zu verlangen und\/oder zus\u00e4tzliche Arbeiten und\/oder eine Vorauszahlung und\/oder eine Sicherheit. SealteQ hat diese Befugnis auch w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages und in Bezug auf Folgevertr\u00e4ge. Wenn der Kunde der Forderung nach einer Vorauszahlung und\/oder einer Sicherheit nicht nachkommt, ist SealteQ berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen, wobei SealteQ in diesem Fall Anspruch auf Schadenersatz hat. Der Kunde kann kein Recht in Bezug auf die Erf\u00fcllung des Vertrages geltend machen, bevor die geforderte Vorauszahlung und\/oder Sicherheit geleistet wurde.<br \/>\n<strong>6.6<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, SealteQ unverz\u00fcglich \u00fcber Ungenauigkeiten in den angegebenen oder \u00fcbermittelten Zahlungsdaten zu informieren.<br \/>\n<strong>6.7<\/strong> Die vom oder im Namen des Kunden geleisteten Zahlungen dienen nacheinander der Begleichung der f\u00e4lligen au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten, der gerichtlichen Kosten, der f\u00e4lligen Zinsen und dann, in der Reihenfolge des Alters, der ausstehenden Hauptbetr\u00e4ge, ungeachtet anders lautender Anweisungen des Kunden.<br \/>\n<strong>6.8<\/strong> Ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung von SealteQ ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Zahlungsverpflichtung(en) gegen\u00fcber SealteQ auszusetzen, aufzurechnen und\/oder zu verrechnen mit einer Forderung des Kunden gegen\u00fcber SealteQ, aus welchem Grund auch immer. Der Kunde kann sich nicht auf ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gegen\u00fcber SealteQ berufen.<br \/>\n<strong>6.9<\/strong> Beanstandungen von Rechnungen von SealteQ m\u00fcssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Andernfalls gilt die Rechnung als korrekt und vollst\u00e4ndig, und alle diesbez\u00fcglichen Anspr\u00fcche des Kunden erl\u00f6schen.<br \/>\n<strong>6.10<\/strong> Wenn der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag und\/oder den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht nachkommt, werden alle Forderungen, die SealteQ gegen\u00fcber dem Kunden hat, sofort f\u00e4llig und zahlbar, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, sowie SealteQ ist berechtigt, die (weitere) Erf\u00fcllung aller seiner Verpflichtungen aus Rechtsverh\u00e4ltnissen mit dem Kunden auszusetzen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 7 &#8211; Vollstreckung und (Vollstreckungs- oder Liefer-) Fristen<\/strong><\/p>\n<p><strong>7.1<\/strong> SealteQ wird den Vertrag nach bestem Wissen und K\u00f6nnen und in \u00dcbereinstimmung mit den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis ausf\u00fchren und sich nach Kr\u00e4ften bem\u00fchen, den Vertrag ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fchren, sei es durch die Einschaltung von Dritten &#8211; sei es im Namen und auf Kosten und Risiko des Kunden &#8211; und sei es in Teilen.<br \/>\n<strong>7.2<\/strong> Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird mit der Leistung begonnen, nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde und nachdem und solange SealteQ \u00fcber alle f\u00fcr die Leistung erforderlichen Einrichtungen und alle f\u00fcr die Leistung erforderlichen und\/oder vom Kunden bereitzustellenden Gegenst\u00e4nde, Dokumente, Zeichnungen, Berechnungen, Genehmigungen, Befreiungen, Zulassungen, Zuweisungen und Daten verf\u00fcgt, nachdem der Kunde Informationen \u00fcber die anwendbaren Sicherheitsma\u00dfnahmen erteilt hat und nachdem eine vereinbarte Vorauszahlung bei SealteQ eingegangen ist oder eine Sicherheit zugunsten von SealteQ geleistet wurde.<br \/>\n<strong>7.3<\/strong> Wenn der Beginn oder der Fortschritt der Vertragserf\u00fcllung durch Faktoren verz\u00f6gert wird, die der Kunde zu vertreten hat, muss der Kunde SealteQ die daraus resultierenden Kosten und Sch\u00e4den ersetzen.<br \/>\n<strong>7.4<\/strong> Die von SealteQ angegebenen Fristen, innerhalb derer der Vertrag ausgef\u00fchrt werden soll, sind immer nur ann\u00e4hernd und gelten f\u00fcr SealteQ nicht als Fristen, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart.<br \/>\n<strong>7.5<\/strong> Wenn der Vertrag ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt wird, k\u00f6nnen die Fristen, innerhalb derer der Vertrag ausgef\u00fchrt wird, von SealteQ angepasst werden.<br \/>\n<strong>7.6<\/strong> Im Falle einer versp\u00e4teten Erf\u00fcllung des Vertrages ist SealteQ erst nach schriftlicher Inverzugsetzung und nach Ablauf der darin festgelegten Frist in Verzug.<br \/>\n<strong>7.7<\/strong> Bei \u00dcberschreitung von fatalen (Ausf\u00fchrungs- und\/oder Liefer-) Fristen oder bei Verzug nach schriftlicher Inverzugsetzung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz und\/oder Nichterf\u00fcllung einer Verpflichtung, die sich f\u00fcr ihn aus dem Vertrag ergibt, sondern nur die M\u00f6glichkeit, die Erf\u00fcllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zu verlangen.<br \/>\n<strong>7.8<\/strong> Wenn der Vertrag nicht erf\u00fcllt werden kann, weil der Kunde SealteQ nicht ausreichend Gelegenheit dazu gegeben hat und\/oder weil der Kunde SealteQ nicht ausreichend Informationen und\/oder Anweisungen zur Verf\u00fcgung gestellt hat, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung erforderlich sind, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug und alle sich daraus ergebenden Folgen gehen zu seinen Lasten. SealteQ hat dann das Recht, vom Kunden alle Sch\u00e4den zu verlangen, die er aufgrund der nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Erf\u00fcllung des Vertrags erleidet.<br \/>\n<strong>7.9<\/strong> Im Falle h\u00f6herer Gewalt sowie bei einer Verz\u00f6gerung, die durch Handlungen oder Unterlassungen &#8211; schuldhaft oder unverschuldet &#8211; des Kunden oder eines Dritten verursacht wurde, wird die Frist(en), innerhalb derer der Vertrag erf\u00fcllt werden muss, mindestens um die Dauer der Verz\u00f6gerung verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p><strong>Artikel 8 &#8211; Lieferung<\/strong><\/p>\n<p><strong>8.1<\/strong> Die Lieferung von Waren und\/oder Materialien erfolgt an einem im Vertrag vereinbarten Ort oder zumindest an dem Ort, an dem SealteQ die Arbeiten ausf\u00fchrt, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde.<br \/>\n<strong>8.2<\/strong> Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen die gelieferten Waren auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wenn die Lieferung nicht an einem im Vertrag vereinbarten Ort erfolgt, werden die Waren auf Kosten und Risiko des Auftraggebers transportiert.<br \/>\n<strong>8.3<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem SealteQ sie ihm liefert oder liefern l\u00e4sst, oder in dem Moment, in dem ihm diese Waren gem\u00e4\u00df dem Vertrag zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Entgegennahme der verarbeiteten Waren im Unternehmen von SealteQ muss sp\u00e4testens f\u00fcnf Werktage, nachdem SealteQ den Kunden dar\u00fcber informiert hat, dass die Verarbeitung abgeschlossen ist, erfolgen.<br \/>\n<strong>8.4<\/strong> Wenn der Kunde die Annahme der Lieferung verweigert oder es vers\u00e4umt, die f\u00fcr die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist SealteQ berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern. Nimmt der Kunde die Waren nicht (rechtzeitig) gem\u00e4\u00df den vorgenannten Artikeln ab, ger\u00e4t er von Rechts wegen in Verzug und alle sich daraus ergebenden Folgen gehen zu seinen Lasten, einschlie\u00dflich der Lagerkosten. Insbesondere hat SealteQ dann das Recht, den Vertrag aufzul\u00f6sen und\/oder Schadensersatz zu verlangen.<br \/>\n<strong>8.5<\/strong> Wenn SealteQ im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung des Vertrages Daten vom Kunden ben\u00f6tigt, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde SealteQ diese Daten zur Verf\u00fcgung gestellt hat.<br \/>\n<strong>8.6<\/strong> SealteQ ist berechtigt, in Teilen zu liefern, die SealteQ dann separat in Rechnung stellen kann. Der Kunde ist dann verpflichtet, gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu zahlen.<br \/>\n<strong>8.7<\/strong> Unter keinen Umst\u00e4nden d\u00fcrfen von SealteQ gelieferte Artikel ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SealteQ zur\u00fcckgeschickt werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 9 &#8211; Lieferung<\/strong><\/p>\n<p><strong>9.1<\/strong> Die Arbeiten gelten zu dem Zeitpunkt als geliefert, ausgef\u00fchrt und genehmigt, zu dem SealteQ dem Kunden mitteilt, dass das Ergebnis der Arbeiten zur Lieferung bereit ist und der Kunde es akzeptiert hat.<br \/>\n<strong>9.2<\/strong> Die Aufforderung von SealteQ an den Kunden, die Einzelheiten der Schlussrechnung mitzuteilen, oder die \u00dcbersendung der Schlussrechnung durch SealteQ gilt als Mitteilung \u00fcber die Fertigstellung und als Aufforderung an den Kunden, das Ergebnis der Arbeiten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Begleichung der Schlussrechnung durch den Kunden erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Schlussrechnung, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.<br \/>\n<strong>9.3<\/strong> SealteQ ist berechtigt, die Rechnung f\u00fcr die Lieferfrist 14 Tage vor der geplanten Lieferung zu stellen.<br \/>\n<strong>9.4<\/strong> Reagiert der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen auf die Fertigstellungsmitteilung oder die Aufforderung zur Abnahme des Werks, gilt das Ergebnis des Werks als abgenommen und genehmigt, ohne dass eine Abnahme stattgefunden hat. <strong>9.5<\/strong> Wenn der Kunde die Schlussrechnung von SealteQ ohne Widerspruch bezahlt, nimmt der Kunde das Werk ohne eine Inspektion des Werks ab und das Werk gilt als genehmigt. Der Tag der Zahlung gilt als der Tag der Fertigstellung.<br \/>\n<strong>9.6<\/strong> Nimmt der Kunde das Ergebnis der Arbeiten tats\u00e4chlich (teilweise) in Gebrauch, gilt die Lieferung ebenfalls. Der Tag der (tats\u00e4chlichen) Ingebrauchnahme gilt als Tag der Abnahme und Lieferung. Die Durchf\u00fchrung von Arbeiten an dem Werk (oder das Veranlassen der Durchf\u00fchrung) und\/oder die R\u00fcckg\u00e4ngigmachung von Arbeiten, die SealteQ bereits durchgef\u00fchrt hat, gelten als tats\u00e4chliche Inbetriebnahme.<br \/>\n<strong>9.7<\/strong> Wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung nicht bezahlt und rechtzeitig von der Aufforderung zur Inspektion Gebrauch macht, wird bei der Inspektion ein von beiden Parteien zu unterzeichnender Abschlussbericht erstellt.<br \/>\n<strong>9.8<\/strong> Wenn das Ergebnis der Arbeiten aufgezeichnet wurde und der Kunde SealteQ nicht innerhalb von 8 Tagen danach schriftlich mitgeteilt hat, ob er es annimmt oder genehmigt, gelten die Arbeiten als geliefert und genehmigt.<br \/>\n<strong>9.9<\/strong> Wenn der Auftraggeber das Ergebnis der Arbeiten ablehnt, muss er die Ablehnung schriftlich unter Angabe der M\u00e4ngel, die den Grund f\u00fcr die Ablehnung darstellen, vornehmen. Geringf\u00fcgige M\u00e4ngel sind kein Grund f\u00fcr eine Ablehnung, sofern sie eine Inbetriebnahme nicht behindern. Nach der Ablehnung durch den Auftraggeber werden die von SealteQ akzeptierten M\u00e4ngel so schnell wie m\u00f6glich von ihr behoben.<br \/>\n<strong>9.10<\/strong> Ab der Lieferung gehen die Arbeiten auf Kosten und Risiko des Kunden. Der Kunde h\u00e4lt SealteQ (in Bezug auf jegliche Haftung) f\u00fcr Sch\u00e4den schadlos, die der Kunde und\/oder Dritte erleiden.<br \/>\n<strong>9.11<\/strong> SealteQ ist berechtigt, die Arbeiten in Teilen zu liefern, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor oder die Teillieferung hat keinen eigenst\u00e4ndigen Wert. SealteQ ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. <\/p>\n<p><strong>Artikel 10 &#8211; Pr\u00fcfung, Beschwerden und Erl\u00f6schen<\/strong><\/p>\n<p><strong>10.1<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Werk zum Zeitpunkt der Ablieferung\/Lieferung zu pr\u00fcfen oder pr\u00fcfen zu lassen. Dabei hat der Kunde zu pr\u00fcfen, ob die Qualit\u00e4t und Quantit\u00e4t der geleisteten oder gelieferten Arbeit dem entspricht, was vereinbart wurde, oder zumindest den Anforderungen entspricht, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.<br \/>\n<strong>10.2<\/strong> Die Inspektion oder Pr\u00fcfung findet durch den Kunden in Anwesenheit von SealteQ statt und dient der Feststellung, ob SealteQ seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen ist.<br \/>\n<strong>10.3<\/strong> Alle sichtbaren M\u00e4ngel und\/oder Unzul\u00e4nglichkeiten m\u00fcssen SealteQ unverz\u00fcglich nach Lieferung oder Fertigstellung gemeldet werden, andernfalls erlischt jeder Anspruch (unabh\u00e4ngig von der gesetzlichen und\/oder vertraglichen Grundlage) gegen SealteQ in Bezug auf diese M\u00e4ngel und\/oder Unzul\u00e4nglichkeiten. Nicht sichtbare M\u00e4ngel und\/oder Unzul\u00e4nglichkeiten m\u00fcssen SealteQ unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch (ungeachtet der gesetzlichen und\/oder vertraglichen Grundlage) gegen SealteQ in Bezug auf diese M\u00e4ngel und\/oder Unzul\u00e4nglichkeiten.<br \/>\n<strong>10.4<\/strong> SealteQ muss die M\u00f6glichkeit erhalten, eingereichte Beschwerden zu pr\u00fcfen.<br \/>\n<strong>10.5<\/strong> Bei rechtzeitiger Reklamation und wenn die Reklamation nach Ansicht von SealteQ zutreffend ist, wird SealteQ die Unzul\u00e4nglichkeiten und\/oder M\u00e4ngel innerhalb einer angemessenen Frist beheben oder die gelieferten Waren ersetzen. Eine (begr\u00fcndete oder unbegr\u00fcndete) Reklamation durch den Kunden setzt weder die (Zahlungs-)Verpflichtung(en) des Kunden aus, noch berechtigt sie den Kunden zu einer Aufrechnung.<br \/>\n<strong>10.6<\/strong> Wenn eine Beschwerde des Kunden unbegr\u00fcndet ist, gehen die Kosten, die SealteQ dadurch entstehen, einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr eine Untersuchung, vollst\u00e4ndig zu Lasten des Kunden.<br \/>\n<strong>10.7<\/strong> Jegliche (gesetzliche und\/oder vertragliche) Forderung des Abnehmers aufgrund von Unzul\u00e4nglichkeiten und\/oder M\u00e4ngeln an den ausgef\u00fchrten Arbeiten und\/oder Lieferungen verj\u00e4hrt in jedem Fall zw\u00f6lf Monate nach dem Datum der Lieferung oder Fertigstellung.<\/p>\n<p><strong>Artikel 11 &#8211; Muster und Modelle<\/strong><\/p>\n<p><strong>11.1<\/strong> Wenn dem Auftraggeber ein Muster, ein Modell oder eine Abbildung gezeigt oder zur Verf\u00fcgung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass diese nur als Anhaltspunkt gezeigt wurden, ohne dass die Sache damit \u00fcbereinstimmen muss, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart, dass die Sache damit \u00fcbereinstimmen wird.<br \/>\n<strong>11.2<\/strong> Wenn im Vertrag eine Fl\u00e4che oder andere Ma\u00dfe und Angaben genannt werden, wird davon ausgegangen, dass es sich dabei ebenfalls nur um eine Angabe handelt, es sei denn, diese Daten sind f\u00fcr die auszuf\u00fchrenden Arbeiten erforderlich. Die Fl\u00e4chen werden in ganzen Quadratmetern angegeben. Zwischenr\u00e4ume sind in der Fl\u00e4che enthalten und werden nicht abgerechnet.<br \/>\n<strong>11.3<\/strong> Die in einem Katalog\/Angebot enthaltenen Zahlen, Ma\u00dfe, Gewichte oder Beschreibungen dienen nur als Anhaltspunkte, ohne dass das Gelieferte und\/oder das Werk ihnen entsprechen muss, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart, dass das Gelieferte und\/oder das Werk ihnen entsprechen wird. Druckfehler k\u00f6nnen niemals Anlass zu Reklamationen geben. <\/p>\n<p><strong>Artikel 12 &#8211; Pflicht zur Warnung und Abschlussakte<\/strong><\/p>\n<p><strong>12.1<\/strong> Die Anwendbarkeit von Artikel 7:754 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen, und &#8211; soweit dies im Einzelfall nicht m\u00f6glich erscheint &#8211; steht es SealteQ frei, die Art und Weise zu bestimmen, in der sie ihre Warnpflicht im Sinne von Artikel 7:754 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (inhaltlich und formal) umsetzt.<br \/>\n<strong>12.2<\/strong> Sofern nicht anders vereinbart, ist SealteQ &#8211; abweichend von Artikel 7:757a des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches &#8211; nicht verpflichtet, dem Kunden bei der Lieferung eine Fertigstellungsakte zu \u00fcbergeben. Wenn und soweit die Parteien vereinbart haben, dass SealteQ eine Abschlussakte zur Verf\u00fcgung stellt, obliegt es immer (ausschlie\u00dflich) SealteQ, die Art und Weise, in der sie diese erstellt, sowie die Informationen und Dokumente, die Teil der Abschlussakte sind, zu bestimmen. SealteQ haftet in keinem Fall f\u00fcr Sch\u00e4den und\/oder Kosten oder zus\u00e4tzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund einer fehlenden und\/oder unvollst\u00e4ndigen Fertigstellungsakte entstanden sind oder noch entstehen werden, und der Kunde stellt SealteQ von allen diesbez\u00fcglichen Anspr\u00fcchen frei. Der Kunde ist au\u00dferdem verpflichtet, SealteQ alle (zus\u00e4tzlichen) Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit der nachtr\u00e4glichen Bereitstellung und\/oder Vervollst\u00e4ndigung der Fertigstellungsakte (auf Verlangen des Kunden und\/oder der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde) entstehen.   <\/p>\n<p><strong>Artikel 13 &#8211; Pflichten des Kunden<\/strong><\/p>\n<p><strong>13.1<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, vor der Ausf\u00fchrung des Vertrags daf\u00fcr zu sorgen, dass alle Informationen, die SealteQ f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrags als notwendig erachtet oder die der Kunde vern\u00fcnftigerweise als notwendig erachten sollte, SealteQ rechtzeitig und\/oder auf Anfrage von SealteQ zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit aller von ihm bereitgestellten Informationen.<br \/>\n<strong>13.2<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, f\u00fcr die Zwecke der Vertragserf\u00fcllung durch SealteQ alle von SealteQ geforderten Mitwirkungsleistungen (rechtzeitig) zu erbringen und alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, alles auf Risiko des Kunden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.<br \/>\n<strong>13.3<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, alle Umst\u00e4nde zu untersuchen und SealteQ schriftlich dar\u00fcber zu informieren, einschlie\u00dflich der Lage und des Vorhandenseins von Hindernissen, Kabeln, Rohrleitungen und anderen Hindernissen und vorhandenen Risiken, wie z.B. die Beschaffenheit des Bodens und des (Grund-)Wasserspiegels, Risiken f\u00fcr Dritte (z.B. bei Spritzarbeiten), vorhandene einheimische gesch\u00fctzte Pflanzen und Tierarten, Grundst\u00fcckseinschr\u00e4nkungen (z.B. Wassereinzugsgebiet) und Verunreinigungen des Bodens durch Baumaterialien und Gegenst\u00e4nde, die bei den Arbeiten vorhanden sind.<br \/>\n<strong>13.4<\/strong> Bei Arbeiten, bei denen unterirdische Hindernisse ber\u00fchrt werden k\u00f6nnen, muss der Auftraggeber mindestens f\u00fcnf Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten, jedoch nicht fr\u00fcher als 20 Arbeitstage, einen (KLIC-)Bericht beim Grundbuchamt einreichen (oder einen solchen Bericht einreichen lassen), in dem gegebenenfalls auch die Lage der Hausanschl\u00fcsse erfragt wird. Der Auftraggeber ist daf\u00fcr verantwortlich, dass alle beteiligten Kabel- und Rohrleitungsbetreiber antworten. Der Auftraggeber wird SealteQ die Ergebnisse dieser Untersuchung vor Beginn der Arbeiten zur Verf\u00fcgung stellen.<br \/>\n<strong>13.5<\/strong> Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sorgt der Kunde daf\u00fcr, dass alle genutzten Anschl\u00fcsse an \u00f6ffentliche Versorgungseinrichtungen sowie alle anderen Leitungen und\/oder Kabel und sonstigen Hindernisse, die durch, \u00fcber oder unter den R\u00e4umlichkeiten verlaufen, abgetrennt bzw. abgeschaltet werden, und legt die hierf\u00fcr erforderlichen Erkl\u00e4rungen vor.<br \/>\n<strong>13.6<\/strong> Die Kosten f\u00fcr Strom, Gas und Wasser gehen zu Lasten des Kunden.<br \/>\n<strong>13.7<\/strong> Auf Verlangen von SealteQ verpflichtet sich der Kunde, einen Einblick in den umwelthygienischen Zustand des zu bearbeitenden Bodens zu gew\u00e4hren, einen Arbeitsschutzplan f\u00fcr die Planungsphase zu erstellen und\/oder eine Asbestinventarisierung durch eine anerkannte und zertifizierte Asbestinventarisierungsagentur und\/oder eine Baumaterialuntersuchung durchzuf\u00fchren oder zu veranlassen.<br \/>\n<strong>13.8<\/strong> Der Kunde muss sicherstellen, dass die \u00f6ffentliche Stra\u00dfe vor, w\u00e4hrend und nach den Arbeiten gereinigt und sauber gehalten wird, wenn die \u00f6ffentliche Stra\u00dfe f\u00fcr die Arbeiten genutzt wird.<br \/>\n<strong>13.9<\/strong> Der Kunde ist f\u00fcr die Bereitstellung von Daten \u00fcber die (Umwelt-)Qualit\u00e4t der von SealteQ auszuhebenden oder zu verarbeitenden B\u00f6den oder des von SealteQ zu transportierenden Materials verantwortlich.<br \/>\n<strong>13.10<\/strong> Die Kosten f\u00fcr die Entnahme von Proben und die Analyse von Gegenst\u00e4nden, die ausgegraben, transportiert, verarbeitet oder deponiert werden sollen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<br \/>\n<strong>13.11<\/strong> Es ist dem Kunden nicht gestattet, vor dem Tag, an dem das Werk als abgeliefert gilt, selbst oder durch Dritte Arbeiten an dem Werk durchzuf\u00fchren oder durchf\u00fchren zu lassen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung von SealteQ vor. Bei einem Versto\u00df gegen die vorgenannte Bestimmung erlischt jede Haftung von SealteQ in Bezug auf das gesamte Werk sowie alle von SealteQ diesbez\u00fcglich abgegebenen Garantien sofort.<br \/>\n<strong>13.12<\/strong> Ohne die vorherige schriftliche oder elektronische Zustimmung von SealteQ ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag vor dem Tag, an dem das Werk als geliefert gilt, auf einen Dritten zu \u00fcbertragen.<br \/>\n<strong>13.13<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, SealteQ rechtzeitig schriftlich \u00fcber Umst\u00e4nde zu informieren oder zu warnen, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrages von Bedeutung sind.<br \/>\n<strong>13.14<\/strong> Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages &#8211; soweit zutreffend &#8211; eine Versicherung abzuschlie\u00dfen und aufrechtzuerhalten, die zumindest eine angemessene Deckung f\u00fcr Sach- und\/oder Verm\u00f6genssch\u00e4den und\/oder Verletzungen bietet, die im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Vertrages entstehen. Die Versicherung muss sowohl am Ort der Ausf\u00fchrung der Arbeiten oder Lieferungen als auch w\u00e4hrend eines etwaigen Transports Deckung bieten. Der Kunde schlie\u00dft dar\u00fcber hinaus alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen ab, die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.<br \/>\n<strong>13.15<\/strong> Die Versicherung muss einen angemessenen Versicherungsschutz bieten und der Kunde muss auf erstes Anfordern von SealteQ einen angemessenen Versicherungsnachweis und die Zahlung der Pr\u00e4mie vorlegen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 14 &#8211; Mietvertrag<\/strong><\/p>\n<p><strong>14.1<\/strong> Alle von SealteQ zur Verf\u00fcgung gestellten oder vermieteten Ger\u00e4te gelten zum Zeitpunkt der Lieferung als in gutem Zustand, es sei denn, der Auftraggeber weist das Gegenteil nach. Mit der Unterzeichnung des (Einzel-)Mietvertrags oder, in Ermangelung der Unterzeichnung des Mietvertrags, mit der Entgegennahme oder Inbetriebnahme des Mietobjekts erkl\u00e4rt der Auftraggeber, dieses in gutem Zustand erhalten zu haben. Etwaige Beschwerden \u00fcber den Zustand des Mietobjekts und\/oder die (Art und Weise der) Installation muss der Auftraggeber sp\u00e4testens einen Werktag nach der Lieferung schriftlich an SealteQ melden.<br \/>\n<strong>14.2<\/strong> Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vertragsgegenst\u00e4nde mit Sorgfalt und entsprechend ihrem Zweck, ihren Spezifikationen und Kapazit\u00e4ten zu verwenden, zu behandeln und (gegebenenfalls) zu beladen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenst\u00e4nde mit kompetentem (eigenem) Personal zu besetzen, und der Auftraggeber ist f\u00fcr das Personal, das die Gegenst\u00e4nde bedient, voll verantwortlich.<br \/>\n<strong>14.3<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem Zustand zu halten und es nach Ablauf des Mietzeitraums und\/oder bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, in gutem Zustand und gereinigt zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n<strong>14.4<\/strong> Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, erfolgt die Mobilisierung und Demobilisierung des Mietobjekts durch SealteQ auf Kosten des Kunden.<br \/>\n<strong>14.5<\/strong> Der Kunde muss das Mietobjekt stets so nutzen, dass es nicht gegen Sicherheits-, Umwelt- und\/oder Verkehrsvorschriften verst\u00f6\u00dft und keine Gefahr f\u00fcr SealteQ oder Dritte darstellt. Falls erforderlich, muss der Kunde f\u00fcr eine angemessene Beleuchtung und\/oder Befeuerung des Mietobjekts sorgen und die f\u00fcr die Verkehrssicherheit erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen. Der Kunde haftet f\u00fcr alle Kosten, die SealteQ im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Artikel entstehen. <strong>14.6<\/strong> Falls es w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Vertrages erforderlich ist, wird SealteQ f\u00fcr die Reparatur und Wartung des Mietfahrzeugs sorgen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, solche Reparaturen und\/oder Wartungen ohne die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung von SealteQ selbst durchzuf\u00fchren. Wenn eine Reparatur und\/oder Wartung aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen, einschlie\u00dflich Missbrauch, durch den Kunden oder in dessen Namen erforderlich ist, gehen die Kosten f\u00fcr die Reparatur und\/oder Wartung, einschlie\u00dflich &#8211; aber nicht beschr\u00e4nkt auf &#8211; die Kosten f\u00fcr Arbeit, Material, Reisekosten und Transportkosten, zu Lasten des Kunden.<br \/>\n<strong>14.7<\/strong> Der Kunde haftet in vollem Umfang f\u00fcr alle Kosten und Bu\u00dfgelder, die sich aus der Nutzung der gemieteten R\u00e4umlichkeiten ergeben, und stellt SealteQ in dieser Hinsicht schadlos.<br \/>\n<strong>14.8<\/strong> Dem Kunden ist es untersagt, das Mietobjekt ganz oder teilweise zu (unter-)vermieten oder einem Dritten (unentgeltlich) zur Nutzung zu \u00fcberlassen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von SealteQ vor.<br \/>\n<strong>14.9<\/strong> SealteQ entsch\u00e4digt den Kunden nicht f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen, die Dritte in Bezug auf die Nutzung der Mietr\u00e4ume durch den Kunden verursachen.<br \/>\n<strong>14.10<\/strong> Der Kunde haftet in vollem Umfang f\u00fcr Sch\u00e4den, Diebstahl und\/oder Verschlechterung des Mietobjekts, unabh\u00e4ngig von der Ursache, w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrags.<br \/>\n<strong>14.11<\/strong> Bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, ist SealteQ berechtigt, das Mietobjekt ohne Inverzugsetzung und\/oder gerichtliche Genehmigung in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem es sich befindet. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.<br \/>\n<strong>14.12<\/strong> Die Mietsache geht erst dann auf das Risiko von SealteQ \u00fcber, wenn sie von SealteQ abgeholt oder von SealteQ angenommen wurde. Bei der Abholung oder Annahme der G\u00fcter wird SealteQ den Zustand der G\u00fcter \u00fcberpr\u00fcfen. Sch\u00e4den, Verluste und\/oder Verschmutzungen, die bei dieser Inspektion festgestellt werden, gehen immer zu Lasten des Kunden.<br \/>\n<strong>14.13<\/strong> Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, ist der Kunde f\u00fcr die Einholung s\u00e4mtlicher Genehmigungen, Lizenzen und sonstiger Zustimmungen, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Arbeiten am Mietobjekt erforderlich sind, verantwortlich und wird diese einholen. <strong>14.14<\/strong> SealteQ hat jederzeit das Recht, das Mietobjekt zu inspizieren. Auf Verlangen von SealteQ wird der Kunde SealteQ in dieser Hinsicht seine volle Unterst\u00fctzung gew\u00e4hren.<br \/>\n<strong>14.15<\/strong> Der Kunde hat das Recht, den Vertrag (die Miete) schriftlich oder elektronisch vor Beginn des Mietzeitraums zu k\u00fcndigen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Wenn der Kunde den Mietvertrag storniert, schuldet er die folgende Entsch\u00e4digung: o bei Stornierung bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn 15% des Gesamtmietpreises; o bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor Mietbeginn 50% des Gesamtmietpreises; o bei Stornierung bis zu 7 Tagen vor Mietbeginn 75% des Gesamtmietpreises; o bei Stornierung bis zu 2 Tagen vor Mietbeginn 90% des Gesamtmietpreises; o bei Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor Mietbeginn 100% des Gesamtmietpreises. <\/p>\n<p><strong>Artikel 15 &#8211; Die Haftung des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n<p><strong>15.1<\/strong> Der Kunde ist unter anderem verantwortlich f\u00fcr den (Inhalt, die Genauigkeit und die Eignung der) Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen, Daten, Gegenst\u00e4nde und Materialien, die von ihm oder in seinem Namen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, sowie f\u00fcr die von ihm oder in seinem Namen erteilten Auftr\u00e4ge, Anweisungen und Instruktionen. Der Kunde stellt SealteQ von Anspr\u00fcchen Dritter in Bezug auf die vorgenannten Informationen, Daten und Entscheidungen frei.<br \/>\n<strong>15.2<\/strong> Der Kunde garantiert, dass die beweglichen und unbeweglichen Sachen, mit denen, an denen und\/oder auf denen Arbeiten von SealteQ oder von ihm beauftragten Dritten durchgef\u00fchrt werden, sicher und f\u00fcr diese Arbeiten geeignet sind.<br \/>\n<strong>15.3<\/strong> Der Kunde haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch M\u00e4ngel an den von ihm zur Verf\u00fcgung gestellten oder vorgeschriebenen Ger\u00e4ten, Gegenst\u00e4nden oder Hilfsmitteln entstehen.<br \/>\n<strong>15.4<\/strong> Die Folgen der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften oder beh\u00f6rdlichen Anordnungen, die nach dem Datum des Angebots in Kraft treten, gehen zu Lasten des Kunden.<br \/>\n<strong>15.5<\/strong> Alle Kosten und\/oder Sch\u00e4den, die sich aus Umst\u00e4nden ergeben, die SealteQ bei Abschluss des Vertrages vern\u00fcnftigerweise nicht ber\u00fccksichtigen musste, gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 16 &#8211; Haftung SealteQ<\/strong><\/p>\n<p><strong>16.1<\/strong> SealteQ haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unrichtige und\/oder unvollst\u00e4ndige Informationen verursacht werden, die vom oder im Namen des Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt werden, sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Ungenauigkeiten oder M\u00e4ngel in den Entw\u00fcrfen, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen, Mustern, Proben, Beispielen, Formen, Maschinen, Werkzeugen und (Hilfs-)Materialien verursacht werden, die SealteQ vom oder im Namen des Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<br \/>\n<strong>16.2<\/strong> SealteQ haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe und\/oder unbefugte Nutzung, \u00dcberlastung und\/oder unzureichende und\/oder falsche Wartung aller vom Kunden stammenden Gegenst\u00e4nde durch den Kunden verursacht werden.<br \/>\n<strong>16.3<\/strong> Mit Ausnahme der Selbstbeteiligung haftet SealteQ in keinem Fall f\u00fcr ein Ereignis oder eine Reihe von Ereignissen, Verlusten, Kosten oder Sch\u00e4den, die unter den Schutz der Versicherung(en) des Kunden fallen oder fallen sollten.<br \/>\n<strong>16.4<\/strong> Unbeschadet der an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbarten Haftungsbeschr\u00e4nkungen von SealteQ ist die Haftung von SealteQ in jedem Fall auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens im Zusammenhang mit einem zurechenbaren Vers\u00e4umnis bei der Erf\u00fcllung eines Vertrages und auf maximal den von seinem Versicherer ausgezahlten Betrag abz\u00fcglich der Selbstbeteiligung und &#8211; sofern sein Versicherer aus irgendeinem Grund nicht zahlt &#8211; auf den Rechnungswert des Teils des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht, bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 50.000 Euro beschr\u00e4nkt.<br \/>\n<strong>16.5<\/strong> SealteQ hat dem Kunden in seinem Angebot die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, das Werk gegen einen Aufpreis f\u00fcr unmittelbare Sch\u00e4den zu versichern, die aus einem SealteQ zurechenbaren Konstruktionsfehler resultieren, indem das Werk bei der (fortlaufenden) Konstruktionshaftpflichtversicherung von SealteQ angemeldet wird. Macht der Kunde von dieser (kostenpflichtigen) M\u00f6glichkeit Gebrauch, so ist die Haftung von SealteQ f\u00fcr Konstruktionsfehler gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Artikel 16 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde von dieser Option keinen Gebrauch macht, erkl\u00e4rt sich der Kunde damit einverstanden, dass SealteQ in keinem Fall f\u00fcr (direkte und\/oder indirekte) Sch\u00e4den (von wem auch immer) haftet, die aus einem fehlerhaften oder mangelhaften Entwurf resultieren, und der Kunde h\u00e4lt SealteQ in dieser Hinsicht vollst\u00e4ndig schadlos.<br \/>\n<strong>16.6<\/strong> Der Kunde muss SealteQ sp\u00e4testens bei Annahme des Angebots von SealteQ schriftlich \u00fcber seine Wahl der im vorstehenden Absatz genannten Versicherungsoption informieren. Wenn der Kunde dies nicht rechtzeitig und\/oder schriftlich mitteilt, wird davon ausgegangen, dass er diese (zus\u00e4tzliche) Option nicht in Anspruch nehmen m\u00f6chte.<br \/>\n<strong>16.7<\/strong> Jedes Klagerecht des Kunden im Zusammenhang mit der Entwurfshaftung verj\u00e4hrt nach f\u00fcnf Jahren ab dem Datum, an dem der Entwurf vom Kunden genehmigt wurde. Jede Klage, die nach Ablauf dieser Frist erhoben wird, ist unzul\u00e4ssig.<br \/>\n<strong>16.8<\/strong> SealteQ haftet nicht f\u00fcr jegliche Form von indirektem Schaden, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Folgesch\u00e4den, die zum Beispiel aus direktem oder indirektem Handelsverlust, Stagnationssch\u00e4den, Verz\u00f6gerungssch\u00e4den, Auftragsverlusten und Gewinneinbu\u00dfen bestehen. SealteQ ist ferner nicht haftbar f\u00fcr Strafzahlungen.<br \/>\n<strong>16.9<\/strong> Ein Vers\u00e4umnis von SealteQ ist dar\u00fcber hinaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit eines leitenden Angestellten von SealteQ anrechenbar<br \/>\n<strong>16.10<\/strong> Der Kunde stellt SealteQ von allen Anspr\u00fcchen Dritter, gleich welcher Bezeichnung, im Zusammenhang mit der (Erf\u00fcllung des) Vertrags durch SealteQ frei.<br \/>\n<strong>16.11<\/strong> Die von SealteQ gelieferten Waren entsprechen den technischen Anforderungen, Umweltstandards und Spezifikationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch die niederl\u00e4ndische Gesetzgebung vorgeschrieben sind. SealteQ haftet nicht f\u00fcr abgelehnte Materialien und Ressourcen, wenn diese Ablehnung eine Folge von Umweltgesetzen\/Verordnungen ist, die nach Abschluss des Vertrags ge\u00e4ndert wurden.<br \/>\n<strong>16.12<\/strong> SealteQ haftet niemals f\u00fcr das Vorhandensein von gesetzlich verbotenen Substanzen auf oder in den gelieferten Waren und Rohstoffen und die sich daraus ergebenden Folgen, von denen SealteQ zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Kenntnis hatte oder haben konnte\/sollte.<br \/>\n<strong>16.13<\/strong> SealteQ haftet niemals f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf eine schlechte Konstruktion oder Qualit\u00e4t der zu behandelnden Waren zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\n<strong>16.14<\/strong> SealteQ haftet niemals f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus Arbeiten oder Lieferungen ergeben, die vom Kunden oder von Dritten auf Anweisung des Kunden durchgef\u00fchrt wurden.<br \/>\n<strong>16.15<\/strong> Jeder Anspruch des Kunden, auch auf Schadenersatz oder auf Reparatur oder Ersatz von Sachen und\/oder die Lieferung eines fehlenden Teils, erlischt, wenn der Mangel, der Fehler, der Konstruktionsfehler, der Mangel oder der Schaden nicht innerhalb von acht Tagen nach seiner Entdeckung gemeldet wird, und verj\u00e4hrt in jedem Fall ein Jahr nach Erf\u00fcllung des Vertrags, es sei denn, die Parteien haben vertraglich eine andere Frist vereinbart.<\/p>\n<p><strong>Artikel 17 &#8211; H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<p><strong>17.1<\/strong> Im Falle h\u00f6herer Gewalt auf Seiten von SealteQ ist SealteQ berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die Erf\u00fcllung des Vertrags f\u00fcr die Dauer der h\u00f6heren Gewalt auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen, und zwar ohne gerichtliche Intervention und ohne dass SealteQ infolgedessen zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.<br \/>\n<strong>17.2<\/strong>  Unter h\u00f6herer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, der au\u00dferhalb der Kontrolle von SealteQ liegt &#8211; auch wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war &#8211; und der die Erf\u00fcllung des Vertrages dauerhaft oder vor\u00fcbergehend verhindert oder erschwert, sowie, soweit nicht bereits darin enthalten, Krieg, \u00dcberschwemmungen, Epidemien, Knappheit an Materialien, Ausr\u00fcstung, Arbeitsmaterialien das Fehlen von f\u00fcr SealteQ notwendigen Versorgungsg\u00fctern (wie Rohstoffe, Waren, Wasser und Strom), der Widerruf von Genehmigungen, der Mangel an Arbeitskr\u00e4ften und\/oder Personal, Streiks, arbeitsunf\u00e4hige Tage aufgrund von (extremen) Witterungsbedingungen (wie z.B. starkem Wind) und andere \u00e4hnliche Ereignisse und\/oder schwerwiegende St\u00f6rungen im Unternehmen von SealteQ oder einem seiner Lieferanten und\/oder Subunternehmer. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Umst\u00e4nde, die die h\u00f6here Gewalt verursachen, in den Niederlanden oder in einem anderen Land auftreten.<br \/>\n<strong>17.3<\/strong>  Tritt die h\u00f6here Gewalt ein, w\u00e4hrend der Vertrag bereits teilweise erf\u00fcllt wurde, und verz\u00f6gert sich die verbleibende Lieferung (der Waren und\/oder Dienstleistungen) aufgrund h\u00f6herer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Kunde berechtigt, entweder den bereits gelieferten Teil zu behalten und den daf\u00fcr f\u00e4lligen Teil des vereinbarten Preises zu zahlen oder den Vertrag f\u00fcr den bereits gelieferten Teil aufzul\u00f6sen mit der Verpflichtung, das bereits Gelieferte auf seine Kosten und sein Risiko zur\u00fcckzusenden, jedoch nur, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil infolge der Verz\u00f6gerung der Lieferung des restlichen Teils nicht effektiv genutzt werden kann.<br \/>\n<strong>17.4<\/strong> Sofern SealteQ seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der h\u00f6heren Gewalt bereits teilweise erf\u00fcllt hat oder erf\u00fcllen kann und dem bereits erf\u00fcllten bzw. noch zu erf\u00fcllenden Teil ein eigenst\u00e4ndiger Wert beigemessen werden kann, ist SealteQ berechtigt, den bereits erf\u00fcllten bzw. noch zu erf\u00fcllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln w\u00fcrde. <\/p>\n<p><strong>Artikel 18 &#8211; Garantie<\/strong><\/p>\n<p><strong>18.1<\/strong> Garantien werden zwischen den Parteien nur schriftlich vereinbart, so dass in Ermangelung einer (ausdr\u00fccklichen) schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien \u00fcber die besagte(n) Garantie(n) &#8211; und deren Best\u00e4tigung seitens SealteQ &#8211; keine Garantie(n) von SealteQ gew\u00e4hrt wurde(n).<br \/>\n<strong>18.2<\/strong> Wenn SealteQ (weitergehende) Garantie(n) f\u00fcr (die Qualit\u00e4t) der von SealteQ gelieferten Arbeiten, Material- und\/oder Herstellungsfehler und\/oder Waren gew\u00e4hrt, bedeutet eine erfolgreiche Inanspruchnahme dieser Garantie(n) ausschlie\u00dflich, dass SealteQ (nach eigenem Ermessen) den Mangel beheben und\/oder die gelieferten Materialien oder Waren ersetzen wird. Falls die Reparatur oder der Ersatz &#8211; nach dem Ermessen von SealteQ &#8211; nicht zweckm\u00e4\u00dfig ist, zahlt SealteQ stattdessen eine Entsch\u00e4digung an den Kunden. In allen F\u00e4llen ist die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Artikel 16 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen begrenzt.<br \/>\n<strong>18.3<\/strong> In Bezug auf Materialien, Waren und\/oder Produkte, die SealteQ von Dritten bezogen hat, ist SealteQ nur dann an eine mit dem Kunden vereinbarte Garantie gebunden, wenn und soweit sie ihrerseits eine oder mehrere diesbez\u00fcgliche Garantien von den betreffenden Dritten erhalten hat.<br \/>\n<strong>18.4<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen f\u00fcr M\u00e4ngel, die auf normalen Verschlei\u00df, unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch, Reparatur, \u00c4nderung und\/oder Anpassung durch den Kunden, M\u00e4ngel an oder Untauglichkeit von Gegenst\u00e4nden, die vom Kunden stammen oder von ihm vorgeschrieben wurden, und\/oder M\u00e4ngel an oder Untauglichkeit von Materialien oder Werkzeugen, die vom Kunden verwendet wurden, zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\n<strong>18.5<\/strong> Jegliche Garantie erlischt, wenn an den Kunden gelieferte Artikel (weiter)verkauft und\/oder (weiter)geliefert wurden, mit anderen Artikeln vermischt wurden, die Artikel verarbeitet wurden oder (anderweitig) nicht mehr identifizierbar sind.<br \/>\n<strong>18.6<\/strong> Wenn der Kunde einer Verpflichtung, die sich f\u00fcr ihn aus dem mit SealteQ geschlossenen Vertrag oder einem damit verbundenen Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgem\u00e4\u00df oder nicht rechtzeitig nachkommt, erlischt jedes (Anspruchs-)Recht des Kunden, sich auf die vereinbarte(n) Garantie(n) zu berufen. 18.7 Der Kunde muss SealteQ in jedem Fall die M\u00f6glichkeit geben, jeden Mangel zu beheben. <\/p>\n<p><strong>Artikel 19 &#8211; Beendigung, Aussetzung und Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p><strong>19.1<\/strong> SealteQ hat jederzeit das Recht, den Vertrag zu k\u00fcndigen, ohne dass es eines wichtigen Grundes bedarf und ohne dass SealteQ f\u00fcr Kosten oder Schadenersatz haftbar wird. Die K\u00fcndigung durch SealteQ muss schriftlich erfolgen.<br \/>\n<strong>19.2<\/strong> Der Vertrag kann vom Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist durch eine an SealteQ gerichtete schriftliche und eingeschriebene Mitteilung gek\u00fcndigt werden, in der der wesentliche Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung und das Datum, zu dem die K\u00fcndigung erfolgen soll, angegeben werden muss, vorausgesetzt, der Kunde zahlt einen bestimmten Prozentsatz des vereinbarten Preises (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) als Stornierungskosten an SealteQ gem\u00e4\u00df der nachstehenden Regelung oder erstattet SealteQ nach eigenem Ermessen die gesamten bereits entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn.<br \/>\n<strong>19.3<\/strong> Die Stornierungskosten betragen: o bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten 15%; o bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten 30%; o bei einer Stornierung bis zu 1 Woche vor dem geplanten Beginn der Arbeiten 45%; o bei einer Stornierung weniger als 1 Woche vor dem geplanten Beginn der Arbeiten 60%.<br \/>\n<strong>19.4<\/strong> F\u00fcr den Fall, dass die Arbeiten bereits begonnen haben und der Kunde die Arbeiten vorzeitig beendet oder k\u00fcndigt, hat SealteQ Anspruch auf die Vertragssumme, erh\u00f6ht um die Kosten, die ihm durch die Nichtvollendung entstanden sind, und verringert um die Kosten, die er durch die K\u00fcndigung eingespart hat. SealteQ wird dem Kunden dann eine aufgeschl\u00fcsselte Endabrechnung \u00fcber das, was der Kunde aufgrund der vorzeitigen Beendigung\/K\u00fcndigung schuldet, zusenden. Stattdessen ist SealteQ berechtigt, 20% des Wertes des nicht ausgef\u00fchrten Teils der Arbeit in Rechnung zu stellen.<br \/>\n<strong>19.5<\/strong> Wenn ein Stunden- oder Tagessatz vereinbart wurde, bestimmt SealteQ nach billigem Ermessen, was f\u00fcr die Zwecke dieser Stornierungsvereinbarung als der vereinbarte Preis anzusehen ist. SealteQ muss daher sch\u00e4tzen, wie viele Stunden oder Teile eines Tages berechnet worden w\u00e4ren, wenn der Vertrag nicht storniert worden w\u00e4re.<br \/>\n<strong>19.6<\/strong> Das Vorstehende gilt unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, alle SealteQ entstandenen Kosten vollst\u00e4ndig zu erstatten.<br \/>\n<strong>19.7<\/strong>  SealteQ ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, entweder die Erf\u00fcllung des Vertrags auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen, und zwar ohne zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung oder zur Leistung einer Garantie verpflichtet zu sein und unbeschadet seiner sonstigen Rechte, in den folgenden F\u00e4llen o wenn der Kunde einer Verpflichtung, die sich f\u00fcr ihn aus dem mit SealteQ geschlossenen Vertrag oder einem damit verbundenen Vertrag ergibt, nicht nachkommt; o wenn die begr\u00fcndete Bef\u00fcrchtung besteht, dass der Kunde nicht in der Lage ist oder sein wird, seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber SealteQ nachzukommen; o im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung, einer Stilllegung, einer Liquidation, einer Unterstellung unter Vormundschaft oder einer vollst\u00e4ndigen oder teilweisen \u00dcbertragung des Unternehmens des Kunden, einschlie\u00dflich der \u00dcbertragung eines Teils seiner Forderungen.<br \/>\n<strong>19.8<\/strong> In jedem der im vorigen Absatz genannten F\u00e4lle werden alle Forderungen von SealteQ gegen\u00fcber dem Kunden sofort und in vollem Umfang f\u00e4llig, der Kunde ist verpflichtet, das Eigentum von SealteQ unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben, und SealteQ ist berechtigt, die R\u00e4umlichkeiten des Kunden zu betreten, um das betreffende Eigentum in Besitz zu nehmen. Alle damit verbundenen Kosten und Verluste, die SealteQ dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.<br \/>\n<strong>19.9<\/strong> Dar\u00fcber hinaus ist SealteQ berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen, wenn Umst\u00e4nde eintreten, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrages nach den Ma\u00dfst\u00e4ben der Angemessenheit und Fairness nicht mehr von SealteQ verlangt werden kann, oder wenn andere Umst\u00e4nde eintreten, die so beschaffen sind, dass eine unver\u00e4nderte Aufrechterhaltung des Vertrages vern\u00fcnftigerweise nicht erwartet werden kann.<\/p>\n<p><strong>Artikel 20 &#8211; Geistiges und gewerbliches Eigentum<\/strong><\/p>\n<p><strong>20.1<\/strong> Alle (in) Angebote(n), Kostenvoranschl\u00e4ge(n), Entw\u00fcrfe(n), Modelle(n), Werkzeuge(n), Abbildungen(n), Software(n), Ratschl\u00e4ge(n), Kataloge(n), Fotografien(n), Zeichnungen(n), Berechnungen(n), Software(n) usw. und die damit verbundenen gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte oder gleichwertigen Rechte gehen in das Eigentum von SealteQ \u00fcber und verbleiben dort, auch wenn dem Kunden Kosten f\u00fcr ihre Erstellung in Rechnung gestellt wurden. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese ganz oder teilweise zu vervielf\u00e4ltigen, sie Dritten zur Verf\u00fcgung zu stellen oder zur Einsichtnahme zu \u00fcberlassen und\/oder ihren Inhalt an Dritte weiterzugeben, es sei denn, SealteQ hat dazu vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt.<br \/>\n<strong>20.2<\/strong> Bei einem Versto\u00df gegen diese Bestimmung schuldet der Kunde SealteQ eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe in H\u00f6he von 25.000 \u20ac f\u00fcr jeden Versto\u00df. Diese Strafe kann zus\u00e4tzlich zum Schadensersatz nach dem Gesetz gefordert werden.<br \/>\n<strong>20.3<\/strong> Der Kunde muss die Daten (Gegenst\u00e4nde), die ihm gem\u00e4\u00df Absatz 2 zur Verf\u00fcgung gestellt wurden, auf erstes Anfordern innerhalb der von SealteQ gesetzten Frist zur\u00fcckgeben. Im Falle eines Versto\u00dfes schuldet der Kunde SealteQ eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1.000 \u20ac f\u00fcr jeden Tag oder Teil eines Tages, an dem der Versto\u00df andauert. Diese Strafe kann zus\u00e4tzlich zum Schadensersatz nach dem Gesetz gefordert werden.<br \/>\n<strong>20.4<\/strong> SealteQ beh\u00e4lt sich das Recht vor, die bei der Ausf\u00fchrung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse f\u00fcr andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.<br \/>\n<strong>20.5<\/strong> Der Kunde garantiert, dass die SealteQ zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen und Waren keine schriftlichen oder ungeschriebenen geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, und erkl\u00e4rt, SealteQ schadlos zu halten, wenn es von Dritten in dieser Hinsicht haftbar gemacht wird.<br \/>\n<strong>20.6<\/strong> SealteQ garantiert in keiner Weise, dass die an den Kunden gelieferten Waren und\/oder ausgef\u00fchrten Arbeiten keine schriftlichen oder ungeschriebenen geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 21 &#8211; Personenbezogene Daten<br \/>\n<\/strong><br \/>\n<strong>21.2<\/strong> Bei der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag h\u00e4lt der Kunde alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ein. Der Kunde ist verpflichtet, personenbezogene Daten in \u00dcbereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) und damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf von SealteQ keine Daten verlangen, die SealteQ nach den einschl\u00e4gigen Gesetzen und Vorschriften nicht zur Verf\u00fcgung stellen darf. Der Kunde ist f\u00fcr die weitere Verarbeitung der ihm von SealteQ zur Verf\u00fcgung gestellten Daten verantwortlich.<br \/>\n<strong>21.2<\/strong> Der Kunde ist daf\u00fcr verantwortlich, dass personenbezogene Daten nur dann an SealteQ weitergegeben werden, wenn und soweit der Kunde dazu berechtigt ist und die erforderliche Zustimmung der betroffenen Personen eingeholt hat. Der Kunde wird einen Dritten \u00fcber die \u00fcber ihn registrierten personenbezogenen Daten sowie \u00fcber die Art und Weise, wann und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden, informieren.<br \/>\n<strong>21.3<\/strong> Der Kunde stellt SealteQ von jeglichen Anspr\u00fcchen seiner Mitarbeiter oder anderer Dritter gegen SealteQ im Zusammenhang mit einem Versto\u00df des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Artikels frei und erstattet SealteQ alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.<\/p>\n<p><strong>Artikel 22 &#8211; Vertraulichkeit<\/strong><\/p>\n<p><strong>22.1<\/strong> Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen des Vertrags von SealteQ erh\u00e4lt, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn SealteQ den Kunden davon in Kenntnis gesetzt hat oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Angebote, Offerten, Kostenvoranschl\u00e4ge und der Vertrag (sowie die darin genannten Preise und Tarife) sind immer vertraulicher Natur. Bei einem Versto\u00df gegen die Vertraulichkeit verwirkt der Kunde eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe in H\u00f6he von 25.000 \u20ac pro Ereignis, unbeschadet der anderen Rechte von SealteQ aus dem Vertrag und den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, einschlie\u00dflich des Rechts, eine (zus\u00e4tzliche) Entsch\u00e4digung zu fordern.<br \/>\n<strong>22.2<\/strong> SealteQ hat das Recht, den Namen des Kunden als Referenz zu verwenden und ihn als solche offenzulegen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 23 &#8211; Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p><strong>23.1<\/strong> Alle von SealteQ gelieferten Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Forderungen, die SealteQ im Rahmen der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung(en) geltend machen kann, Eigentum von SealteQ. Dies schlie\u00dft Zinsen und Kosten sowie Forderungen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung(en) durch den Kunden ein. Au\u00dferdem geht das Eigentum erst dann auf den Auftraggeber \u00fcber, wenn dieser alle Forderungen von SealteQ, auch aufgrund anderer Lieferungen, vollst\u00e4ndig beglichen hat. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht in Bezug auf die Verwahrungskosten geltend zu machen oder diese Kosten mit einer von ihm geschuldeten Leistung zu verrechnen.<br \/>\n<strong>23.2<\/strong> Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten und\/oder zur Verf\u00fcgung gestellten Gegenst\u00e4nde gesondert aufzubewahren und sie deutlich als Eigentum von SealteQ zu kennzeichnen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird davon ausgegangen, dass die von SealteQ zur Verf\u00fcgung gestellten oder gelieferten Gegenst\u00e4nde, die sich beim Kunden befinden, SealteQ geh\u00f6ren.<br \/>\n<strong>23.3<\/strong> Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ganz oder teilweise zu ver\u00e4u\u00dfern, zu vermieten, zum Gebrauch zu \u00fcberlassen, zu verpf\u00e4nden oder anderweitig zugunsten Dritter zu belasten, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Aus\u00fcbung seiner Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit.<br \/>\n<strong>23.4<\/strong> Im Falle eines Versto\u00dfes gegen die vorgenannte Bestimmung wird der f\u00e4llige Preis, unabh\u00e4ngig von den Zahlungsbedingungen, sofort und in voller H\u00f6he f\u00e4llig. Im Falle eines rechtm\u00e4\u00dfigen Weiterverkaufs tritt der Kunde bereits bei Vertragsabschluss alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Rechte zur Einziehung des Kaufpreises an SealteQ ab. Im Falle des Einbaus in andere Waren ist der Kunde verpflichtet, auf erstes Anfordern von SealteQ ein Pfandrecht an diesen anderen Waren zu Gunsten von SealteQ zu bestellen. <strong>23.5<\/strong> Unbeschadet aller anderen Rechte, die SealteQ zustehen, wird SealteQ vom Kunden unwiderruflich erm\u00e4chtigt, seine R\u00e4umlichkeiten ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu betreten und die von ihm gelieferten Waren, die sein Eigentum sind, wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegen\u00fcber SealteQ nicht erf\u00fcllt.<br \/>\n<strong>23.6<\/strong> Im Falle einer Pf\u00e4ndung, eines (vorl\u00e4ufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses ist der Kunde verpflichtet, den pf\u00e4ndenden Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter der (Eigentums-)Rechte von SealteQ unverz\u00fcglich zu informieren.<\/p>\n<p><strong><br \/>\nArtikel 24 &#8211; Anwendbares Recht und Streitigkeiten<\/strong><\/p>\n<p><strong>24.1<\/strong> Alle Rechtsbeziehungen zwischen SealteQ und dem Kunden unterliegen dem niederl\u00e4ndischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags und ausl\u00e4ndischen Rechts wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>\n<strong>24.2<\/strong> F\u00fcr die Auslegung der Allgemeinen Bedingungen ist immer der niederl\u00e4ndische Text ma\u00dfgeblich.<br \/>\n<strong>24.3<\/strong> Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem\/den Vertrag\/Vertr\u00e4gen und\/oder diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ergeben, unterliegen der Entscheidung des zust\u00e4ndigen Gerichts im Bezirk des\/der jeweiligen Gesch\u00e4ftssitzes\/e von SealteQ, je nachdem, mit welchem Unternehmen der Vertrag geschlossen wurde. SealteQ hat jedoch das Recht, den Streitfall dem Schiedsgericht f\u00fcr Baustreitigkeiten vorzulegen. <\/p>\n<p><em>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der SealteQ Group B.V., SealteQ Noord B.V., SealteQ West B.V., SealteQ Heerenveen B.V., SealteQ Ivacon B.V., Waterproofing SLS B.V., SealteQ Oost B.V., SealteQ Zuid B.V. und Balm B.V. vom 7. April 2026.<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.sealteq.nl\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Algemene-voorwaarden-SealteQ-Group-1.pdf\">Laden Sie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen hier herunter<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der SealteQ | Group B.V. und ihrer Tochtergesellschaften Artikel 1 &#8211; Definitionen In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehend angegebenen Bedeutung verwendet, sofern nicht&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-28300","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeine Bedingungen und Konditionen - 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